Sylt Go | Mobilität für Sylt

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für die Buchung von Fahrten über die App SyltGO (im Folgenden „App“) und die Nutzung der App. Die App wird von der SVG GmbH & Co. KG Inh. Sven Paulsen (im Folgenden „SVG“) angeboten.

1.2 Die AGB in ihrer aktuellen Fassung stehen dem Fahrgast auf unserer Internetseite www.sylt-go.de unter „AGB“ zur Verfügung. Die Buchung der Fahrten und die Nutzung der App unterliegen den jeweils gültigen AGB. Die SVG behält sich das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der Bestimmungen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen vorzunehmen. 
1.3 Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Einschränkungen des Fahrgastes werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die SVG hat ihnen im Einzelfall vor Vertragsschluss ausdrücklich zugestimmt.

1.4 Soweit Beförderungsdienstleitungen der SVG vom Fahrgast in Anspruch genommen werden, gelten ergänzend die jeweils gültigen Tarifbestimmungen, die für Beförderungsdienstleistungen ausdrücklich einbezogen werden.

2. Nutzung der App

2.1 Die App steht in deutscher Sprache zur Verfügung.

2.2 Für die Nutzung der App kann ein Nutzerkonto erstellt werden. Hier muss der Fahrgast seine persönlichen Daten (wie Name, E-Mail-Adresse etc.) eingeben und ein Passwort wählen. Der Fahrgast enthält daraufhin eine Bestätigungsmail mit einem Link, über den er die Registrierung abschließend bestätigen muss. Über dieses Nutzerkonto kann der Fahrgast seine Fahrt buchen. Sofern der Fahrgast bei der Erstellung des Nutzerkontos falsche Angaben macht oder sich vertragswidrig verhält, ist die SVG berechtigt, das Nutzerkonto zu sperren.

Man kann zu jeder Zeit das Nutzerkonto wieder löschen. 

3. Buchung einer Fahrt via App

Um eine Fahrt zu buchen, hat der Fahrgast die erforderlichen Angaben wie Abfahrtsort und Zielort in die App einzugeben. Sofern der Fahrgast den automatischen Standortdienst aktiviert hat, erkennt die App diesen selbstständig. Die App berechnet dann die Fahrtmöglichkeiten und zeigt dem Fahrgast die buchbaren Verbindungen an. Der Fahrgast kann dann den Ticketkauf für den ÖPNV wählen.

4. Vertragsschluss und Verbraucherinformationen

4.1 Der Fahrgast gibt durch Klicken des Buttons „buchen und bezahlen“ im abschließenden Schritt des Buchungsprozesses ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die angegebene Beförderungsdienstleistung gegenüber der SVG ab.

4.2 Dem Fahrgast steht nach Buchung der Fahrt über die App kein gesetzliches Widerrufsrecht zu, da die Vorschriften für Fernabsatzverträge keine Anwendung finden auf Verträge über die Beförderung von Personen, § 312 Abs. 2 Nr. 5BGB.

4.3 Speziellen und an dieser Stelle nicht erwähnten Verhaltenskodizes unterliegt die SVG nicht.

4.4 Der Fahrgast kann alle Eingaben vor verbindlicher Abgabe der Buchung laufend über die üblichen Bedienfunktionen des mobilen Gerätes korrigieren.

4.5 Alle Buchungsinformationen werden insbesondere vor verbindlicher Abgabe der Buchung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Bedienfunktionen des mobilen Gerätes vom Fahrgast korrigiert werden.

4.6 Der Fahrgast erhält unverzüglich nach Eingang seiner Buchung eine Buchungsbestätigung.

4.7 Der Vertragstext einschließlich der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB wird von der SVG nicht gespeichert und ist dem Fahrgast daher in dieser Fassung nach Vertragsschluss nicht mehr zugänglich. Der Fahrgast hat jedoch die Möglichkeit, die AGB im Rahmen des Buchungsvorgangs abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Maßgeblich sind die am Tag der Buchung genannten Preise, die sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer verstehen. Informationen zu den Preisen finden Sie hier: 
- Tarif für Linienbus hier 

5.2 Das zu entrichtende Beförderungsendgeld wird in der App ermittelt und angezeigt bzw. bei telefonischer Buchung dem Fahrgast durch die Telefonzentrale mitgeteilt und anschließend via Lastschriftverfahren eingezogen.

5.3 Die Zahlung erfolgt bei Buchungen in der App in Verbindung über die in der App integrierten Zahlungssysteme.

6. Beförderungsbedingungen
 
6.1 Bedingungen für den ÖPNV/Linienbus

Es gelten die Tarifbedingungen für den Linienverkehr. Dies kann man hier einsehen.
 
7. Stornierung 

7.1 Stornierungen von Tickets für den ÖPNV

7.1.1 Eine Stornierung von gekauften Bustickets ist nicht möglich. Bitte beachten Sie vor dem Kauf die Tarifbedingungen.

8. Nutzungsbedingungen für die App

8.1 Die SVG gewährt dem Fahrgast für die Nutzung der App ein einfaches, auf die Dauer der Installation beschränktes und nicht übertragbares Nutzungsrecht.

8.2 Der Fahrgast ist verpflichtet, die Zugangsdaten für die App sicher zu verwahren und diese vor unbefugten Zugriffen Dritter zu schützen. Sollten die Zugangsdaten Dritten bekannt werden, hat der Fahrgast die SVG hierüber unverzüglich zu informieren.

8.3 Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit der App. Die SVG ist berechtigt, den Betrieb der App jederzeit einzustellen.

9. Hinweis auf die Möglichkeit der Online-Streitbeilegung

Aufgrund der am 09.01.2016 in Kraft getretenen Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten weist die SVG den Fahrgast auf die Möglichkeit der sogenannten Online-Streitbeilegung hin. Hierfür hat die Kommission der Europäischen Union eine Plattform eingerichtet, die der Verbraucher zur außergerichtlichen Streitbeilegung nutzen kann. Einen Link zu dieser Plattform hält die SVG im Impressum bereit.

10. Hinweis auf das Verbraucherschlichtungsverfahren

Aufgrund des am 01.02.2017 in Kraft getretenen § 36 Abs. 1 VSBG weist die SVG den Fahrgast darauf hin, dass die SVG sich nicht am Streitschlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherschlichtungsgesetz beteiligt.

11. Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Von dieser Regelung unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Fahrgast seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

11.2 Spätere Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

11.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, eine unzulässige Fristbestimmung oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Soweit die Unwirksamkeit sich nicht aus einem Verstoß gegen §§ 305 ff. BGB ergibt, gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Vertragspartnern Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Lücke. Im Falle einer unzulässigen Frist gilt das gesetzlich zulässige Maß.



12. Änderungen der AGB

Die SVG hat das jederzeitige Recht, diese AGB zu ändern. Änderungen werden rechtzeitig auf der Webseite bzw. in der App mitgeteilt. Die AGBs gelten als vom Nutzer genehmigt, wenn er die App weiter nutzt. Gleiches gilt für den Fall, dass der Nutzer die App nach Ablauf der Frist weiter nutzt. Hierauf wird der Nutzer in der Änderungsankündigung hingewiesen. Widerspricht ein Nutzer einer Änderung der Nutzungsbedingungen, gilt dies als Kündigung seines Kontos innerhalb angemessener Frist.